7 Rechtstipps zur erfolgreichen Anmeldung Ihrer Marke

von Thomas Bierlein | Dez 3, 2017 | Markenrecht

Eine Marke ist das unerlässliche Aushängeschild für jedes erfolgreiche Unternehmen. Sobald Sie ein besonderes Logo, eine einprägsame Bezeichnung für ein Produkt oder eine Dienstleistung gefunden haben, sollten Sie eine Anmeldung als Marke in Erwägung ziehen. Diese sieben Rechtstipps verraten Ihnen, worauf Sie besonders achten sollten:

1. Bei der Suche nach einer passenden Marke sollten Sie bedenken, dass diese möglichst individuell und originell – z.B. ein Fantasiename – ist. Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, (i.d.Regel nicht so wichtig: Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen) geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (s. § 3 MarkenG). Fehlt es an der Originalität, fehlt es meistens auch schon an der Unterscheidungskraft; dies stellt ein absolutes Schutzhindernis dar und führt zur Zurückweisung der Markenanmeldung.

2. Sobald Sie eine Bezeichnung oder ein Logo für sich gefunden haben, können Sie eine einfache Recherche im Internet durchführen, ob es dieses Kennzeichen in identischer Form bereits gibt. Hierfür bieten sich die frei zugänglichen Online-Datenbanken DPMAregister und eSearch plus an; außerdem sollten Sie in einer Suchmaschine recherchieren.

3. Im nächsten Schritt müssen Sie sich Gedanken darüber machen, wie und für welche Produkte Sie die Marke voraussichtlich benutzen werden. Für die ausführliche Recherche und die spätere Anmeldung der Marke müssen Sie zwingend ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen. Der Rahmen der angegebenen Waren und Dienstleistungen sollte nicht zu eng gewählt sein, da eine nachträgliche Erweiterung des Verzeichnisses nicht möglich ist. Falls die Marke später für weitere Waren und Dienstleistungen geschützt werden soll, wird dann eine weitere Anmeldung erforderlich. Andererseits können auch Nachteile dadurch entstehen, dass man Waren und Dienstleistungen anmeldet, die innerhalb von fünf Jahren nach der Anmeldung nicht genutzt werden.

4. Sie müssen sich darüber klar werden, wo Markenschutz gewünscht ist; denn Marken sind nur in denjenigen Ländern geschützt, in denen sie eingetragen sind. Bei der Anmeldung gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten: Eine nationale Einzelanmeldung, die Anmeldung der europäischen Unionsmarke und die Anmeldung einer internationalen Marke.

5. Im Anschluss sollten Sie unbedingt eine Markenrecherche durchführen. Die Recherche nach identischen Marken ist geradezu zwingend; aber es sollte auch eine Ähnlichkeitsrecherche stattfinden, da diese erheblich mehr Rechtssicherheit als eine reine Identitätsrecherche bietet.

6. Zur Abwägung, für welche Waren und Dienstleistungen und in welchem Schutzbereich die Marke angemeldet werden soll, gehören auch die Kosten der jeweiligen Anmeldung. Die Gebühren für eine nationale Markenanmeldung beim Deutschen Paten- und Markenamt (DPMA) beginnen bei 300,- €; alle weiteren Gebühren finden Sie auf der Website des DPMA. Die Online-Anmeldung einer Unionsmarke gibt es ab 850,- €; alle weiteren Gebühren finden Sie auf der Website des EUIPO. Die Kosten einer internationalen Markenanmeldung sind sehr unterschiedlich, aber in der Regel um einiges höher als die beiden Vorgenannten.

7. Wichtig: Sofern ein absolutes Schutzhindernis vorliegt (s.o.) oder die Anmeldung der Marke aus einem anderen Grund zurückgewiesen wird, verfällt die an das jeweilige Amt gezahlte Anmeldegebühr. Eine Erstattung findet auf keinen Fall statt! Bei Zweifeln sollte man daher die Beauftragung eines spezialisierten Anwaltes bereits aus rein wirtschaftlichen Erwägungen in Betracht ziehen.

Diese Rechtstipps stellen nur einen groben Überblick über die umfangreichen rechtlichen Erwägungen zum Thema Anmeldung einer Marke dar. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen in keinem Fall eine auf den Einzelfall zugeschnittene rechtliche Beratung. Sollten Sie Interesse an der Prüfung der Schutzfähigkeit Ihrer Marke oder der Vertretung bei der Anmeldung haben, können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen.