7 Rechtstipps zu Abmahnung wegen Filesharing und Störerhaftung
von Thomas Bierlein | Nov 19, 2017 | IT-Recht, UrheberrechtSie haben eine Abmahnung erhalten – wegen Filesharing. Das heißt, Ihnen wird vorgeworfen, einen Film, eine Spielesoftware oder eine Musikdatei im Internet zur Verfügung gestellt und damit Urheberrechte verletzt zu haben. Diese sieben Rechtstipps verraten Ihnen, worauf Sie nun achten müssen:
1. Auch wenn es nervt: Sie sollten die Abmahnung auf jeden Fall ernst nehmen. Es besteht die Gefahr, dass die Urheberrechtsinhaber ihre in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche gerichtlich durchsetzen könnten.
2. Zunächst ist es wichtig zu prüfen, ob Sie selbst, Familienmitglieder oder Bekannte, die den Internetanschluss ebenfalls benutzten, die Rechtsverletzung möglicherweise begangen haben. Diese Verletzung kann man sowohl über einen Computer, ein Laptop als auch über ein Smartphone oder ein Tablet begehen, da es für all diese Geräte Tauschbörsenprogramme gibt. Der kritische Vorgang ist übrigens nicht der Download, sondern der Upload eines Films / einer Serie / Software / Musik.
3. Sollten Sie selbst oder weitere Nutzer die Urheberrechtsverletzung begangen haben, ist es daher in den meisten Fällen ratsam, eine sogenannte modifizierte (geänderte) Unterlassungserklärung abzugeben; die der Abmahnung beigelegte Erklärung sollte nicht verwendet werden. Gute Vorlagen findet man im Internet.
4. Durch die im Oktober 2017 in Kraft getretene Gesetzesänderung (das „Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“) besteht die berechtigte Hoffnung, dass die sogenannte Störerhaftung, d. h. die Haftung des Anschlussinhabers für die Rechtsverletzungen anderer Nutzer endgültig abgeschafft ist. Konkret bedeutet das, dass der Abgemahnte weder für Kosten noch Schadensersatz aufkommen muss, wenn die Rechtsverletzung von einem Dritten über seinen Anschluss begangen wurde. Allerdings muss sich noch zeigen, ob dies in der Praxis durch die Gerichte bestätigt wird.
5. Falls Sie einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin beauftragen wollen, sollten Sie einen erfahrenen Spezialisten wählen. Sinnvoll ist es, für die Bearbeitung des Mandates eine Pauschale zu vereinbaren. Eine Bearbeitung auf Stundenbasis birgt ein hohes Kostenrisiko, da schwer vorauszusehen ist, wieviel Stunden effektiv anfallen werden.
6. Sofern Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie sich beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein besorgen und mit diesem zum Anwalt gehen. Dies hat zwei Vorteile: Erstens müssen Sie dann nur 15 € für die Beratung und Vertretung zahlen und zweitens kann man mit der Vorlage eines Beratungshilfescheins bei der Gegenseite erheblich günstigere Ergebnisse erzielen.
7. Abschließend kann man sagen, dass es in vielen Fällen möglich ist, einen vernünftigen Vergleich mit der Gegenseite zu schließen. Sofern man das Kosten- und Prozessrisiko nicht scheut, kann man je nach Sachlage und guter anwaltlicher Vertretung aber auch in einem gerichtlichen Verfahren gewinnen und die Ansprüche der Urheberrechtsinhaber zurückweisen.
Diese Rechtstipps stellen nur einen groben Überblick über die umfangreichen rechtlichen Erwägungen zum Thema Abmahnung wegen Filesharing dar. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen in keinem Fall eine auf den Einzelfall zugeschnittene rechtliche Beratung. Sollten Sie Interesse an der Prüfung der Abmahnung oder einer Vertretung haben, können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen.